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Lebensbescheinigung (sog. fe de vida oder certificado de existencia) Alle Personen, die während ihres Aufenthalts außerhalb Uruguays ihre Pension oder Rente beziehen möchten,  müssen vor der zuständigen Institution in Uruguay, in dem sie ihre Rente/Pension erhalten, eine  Lebensbescheinigung erbringen.  Die Lebensbescheinigung wird in unterschiedlicher Regelmäßigkeit während eines Jahres ausgestellt, je nach  Institution von wo die Pension oder Rente aus Uruguay bezogen wird (z. B.: Banco de Previsión Social - B.P.S.  alle 3 Monate)  Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten gegenüber dem Konsulat bzw. Honorarkonsulat von Uruguay mit  Zuständigkeit für das deutsche Bundesland wo Sie Ihren Aufenthalt haben:  a) persönlich erscheinen, nach Vereinbarung. b) eine aktuelle Lebensbescheinigung, die von der zuständigen Behörde der Stadt Ihres derzeitigen Wohnsitzes ausgestellt wurde, per Post senden. Die Lebensbescheinigung im Konsulat bzw. Honorarkonsulat hat keine Kosten.  Wenn Sie dieses Verfahren zum ersten Mal im Konsulat bzw. Honorarkonsulat durchführen, müssen Sie ihren  uruguayischen Personalausweis oder  ausländischen Pass, eine Wohnadresse und eine Registrierungs- oder  Mitgliedsnummer der Institution vorlegen, wovon Sie ihre Pension/Rente erhalten.   Für Fragen und Änderungen der Adresse / Bankkonto bei der Banco de Previsión Social (B.P.S.) wenden Sie  sich bitte direkt an: Oficina giros al exterior, giros@bps.gub.uy