Ihre Überschrift
Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft Staatsangehörigkeit ist eine „natürliche Bindung, die sich aus Geburt, Blut oder einer freiwilligen Handlung  ergibt, die eine Person mit einer staatlichen Gemeinschaft verbindet, die bestimmte rechtliche Konsequenzen  hat, insbesondere in der internationalen Ordnung, und die normalerweise zuschreibt, wem diese Bedingung  eine bestimmte Berufung besitzt den Status eines Bürgers zu erlangen “. Staatsbürgerschaft ist eine "einfache Rechtsqualität, die im innerstaatlichen Recht definiert ist und es dem  Einzelnen ermöglicht, am politischen Leben der Gruppe teilzunehmen, ihm bestimmte Sonderrechte zu  gewähren oder ihm gleichzeitig bestimmte Pflichten aufzuerlegen".  Jiménez de Aréchaga Mac-Coll, Justino. La Constitución Nacional. Tomo I. Montevideo,editado por la Cámara de Senadores, 1991. pp. 396/397 Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft in Uruguay sind in den Artikeln 73, 74, 76, 80, 81 der Verfassung  von Uruguay und dem Gesetz Nr. 16.021 vom 13. April 1989 und Nr. 19.362 vom 31. Dezember 2015 geregelt.  Die uruguayische Staatsangehörigkeit haben die:  - in Uruguay geborenen Personen.  - außerhalb von Uruguay geborenen Personen:     - Kind eines in Uruguay geborenen uruguayischen Vaters oder einer uruguayischen Mutter     - Enkel eines uruguayischen Großvaters oder einer in Uruguay geborenen Großmutter  Die Staatsangehörigkeit geht auch durch die Einbürgerung in einem anderen Land nicht verloren.   Als uruguayische Staatsangehörige können sie den uruguayischen Personalausweis und Reisepass  beantragen, ohne ihre Rechte als Staatsbürger des Geburtslandes zu verlieren.  Der uruguayische Personalausweis ist zum ersten Mal nur bei der Dirección Nacional de Identificación Civil  (DNIC) in Uruguay erhältlich.  Der uruguayische Pass ist jedoch auch bei den uruguayischen Konsulaten erhältlich.  Die uruguayische Staatsbürgerschaft kann „natural“ oder „legal“ sein.  „Naturale“ Staatsbürgern sind die:  - in Uruguay geborene Personen  - Personen, die außerhalb von Uruguay geboren wurden (Kind eines in Uruguay geborenen uruguayischen  Vaters oder einer uruguayischen Mutter oder Enkel eines in Uruguay geborenen uruguayischen Großvaters  oder einer in Uruguay geborenen Großmutter), die ihren Wohnsitz in Uruguay nachgewiesen haben, indem sie  die vom Corte Electoral  ausgestellte Bescheinigung erhalten und beim Registro Civil registriert sind.   „Legale“ Staatsbürger sind Ausländer, die eine Carta de Ciudadanía erhalten haben, sofern es nicht aus den  in der Verfassung genannten Gründen ausgesetzt wird oder eine spätere Einbürgerung erfolgt.  Ein legaler Bürger ist einer, der die Staatsbürgerschaft in den folgenden drei Fällen erhalten haben kann:  - Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, wenn nicht verheiratet, mit Wurzeln und Lebensgrundlagen.  - Nach drei Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, wenn verheiratet, mit Wurzeln und Lebensgrundlagen.  - Durch die Gnade der Generalversammlung von Uruguay an Menschen, die ausreichende Verdienste  gesammelt oder einen herausragenden Beitrag im Land geleistet haben.  Die „legale“ Staatsbürgerschaft geht durch jede andere Form der späteren Einbürgerung verloren.  „Legal“ Staatsbürger können keine uruguayische Staatsangehörigkeit besitzen, da es für sie kein  Staatsangehörigkeitsgesetz gibt. Ihre bisherige Staatsangehörigkeit bleibt erhalten. In Ihrem uruguayischen  Ausweis und Reisepass ist die Staatsangehörigkeit nicht Uruguay, sondern Ihre frühere Staatsangehörigkeit.  Bei eingebürgerten Personen aus Ländern, die keine doppelte Staatsbürgerschaft zulassen, wird angegeben,  dass sie in ihrem Pass keine Staatsangehörigkeit besitzen. Häufige Fragen Wie wird die Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit nachgewiesen? Die Staatsangehörigkeit oder  Staatsbürgerschaft wird anhand eines öffentlichen Dokuments nachgewiesen, wie z. B.: Geburtsurkunde,  uruguayischem Personalausweis, uruguayischem Pass, Carta de Ciudadanía.