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Einwanderung für deutsche Staatsangehörige   Daueraufenthaltsgenehmigung (residencia legal definitiva) Deutsche Staatsangehörige, die über 18 Jahre alt sind und sich als Touristen in Uruguay befinden, dürfen  innerhalb von 180 Tage nach Einreise einer Daueraufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungsbehörde  (Dirección Nacional de Migración) beantragen.   Die Entscheidung über die Daueraufenthaltsgenehmigung wird für jeden einzelnen Fall von der  Einwanderungsbehörde getroffen, wofür der Antrag persönlich gemacht werden muss und folgende Unterlagen  vorgelegt werden müssen:     1. Einkommen: Nachweis, dass Sie eine Tätigkeit oder Beruf ausüben, die es Ihnen und Ihrer Familie  ermöglicht, in Uruguay Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, ohne soziale Verpflichtungen für das  Gastgeberland, und/oder; über Mittel verfügen, die Ihnen ermöglichen, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.   Beachten Sie, dass der Nachweis die Höhe des monatlichen Einkommens beinhalten muss und auch vom  Notar (escribano) oder Buchalter (contador público) in Uruguay ausgestellt werden darf.   2. Führungszeugnis (ab 18. Jahre):   2.1. vom Land wo Sie, vor Ihrer Ankunft in Uruguay, gelebt haben und;   2.2. vom Land Ihrer Staatsangehörigkeit.   Deutsches Führungszeugnis mit Apostille 3. Gesundheitszeugnis (Carné de salud) mit der Bemerkung, dass diese für die Beantragung einer  Aufenthaltsgenehmigung (para radicación o residencia legal en el país) bestimmt ist. Das Gesundheitszeugnis  wird vom Gesundheitsministerium (Ministerio de Salud Pública) in Montevideo  oder von anderen Institutionen  mit Genehmigung des Gesundheitsministeriums ausgestellt.   4. Um Familienangehörigkeit zu beweisen (im Original) folgende aktuelle Urkunden: Internationale  Geburtsurkunde, Internationale Heiratsurkunde, eventuell Scheidungsurteil.  5. Weiterhin:     5.1. Einreisedatum in Uruguay: mündliche Erklärung oder Tarjeta de entrada/salida (dieser Formular erhalten  Sie an der Grenze, bei der Einreise);   5.2. Gültiger deutscher Reisepass, mit dem Sie in Uruguay eingereist sind, und eine Fotokopie und;   5.3. Zwei Passfotos.  Alle öffentlichen Urkunden, die in Deutschland ausgestellt wurden, müssen von der zuständigen Stelle in  Deutschland apostilliert werden.  Die apostillierten Urkunden müssen von einem vereidigten Übersetzer in Uruguay bzw. von dem züständigen  uruguayischen Konsulat in Deutschland übersetzt werden. Internationale Geburtsurkunden bzw.  Heiratsurkunden müssen bei Dirección General del Registro del Estado Civil in Montevideo angemeldet  werden.  Alle oben genannten Dokumente müssen persönlich bei der Einwanderungsbehörde vorgelegt werden.  Beachten Sie einen Dolmetscher mitzubringen, falls Sie der Sprache nicht mächtig sind. Sie erhalten die  Erlaubnis für die Beantragung eines provisorischen Personalausweis (Cédula de identidad provisoria) bis die  endgültige Entscheidung über Ihre Aufenthaltsgenehmigung von der Einwanderungsbehörde fällt.            Persönliche Habe Die zuständige Behörde in Uruguay für die Ein- und Ausfuhr sowie den Durchgangsverkehr von Gütern und  Waren ist der Zoll (Dirección Nacional de Aduanas).    Um konkrete Informationen über die Formalitäten des uruguayischen Zoll zu Ihrem Fall zu erhalten, melden Sie  sich bei einem oder mehreren Zollabfertiger (despachante de aduana) in Uruguay (Asociación de  Despachantes de Aduana del Uruguay).   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre persönliche Habe nicht dauerhaft einführen dürfen, solange Sie nicht die  endgültige Entscheidung über Ihre Aufenthaltsgenehmigung von der Einwanderungsbehörde erhalten haben.