Reisepass (häufige Fälle)
Es handelt sich um die Verlängerung eines Reisepasses, wenn die Person schon einen Reisepass besitz und
um die Ausstellung eines Reisepasses, wenn dies zum ersten Mal erfolgt.
Sowohl uruguayische Staatsangehörige (diejenigen, die in Uruguay geboren wurden, sowie ihre im Ausland
geborenen Kinder und Enkelkinder) sowie uruguayische Staatsbürger (durch Einbürgerung) können einen
Reisepass beantragen.
Die erforderlichen Anforderungen sind das Antragsformular (Download-Formular), der vorherige uruguayische
Reisepass (aktuell oder abgelaufen, falls vorhanden), der uruguayische Personalausweis -Cédula de Identidad-
(gültig oder abgelaufen) und uruguayische Geburtsurkunde (für in Uruguay geborene Personen), nicht älter als
30 Tage ab Ausstellungsdatum, oder uruguayische “testimonio de partida de nacimiento” (für ins Ausland
geborene Personen), nicht älter als 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
Für über 18 Jährige Führungszeugnis (Art: Privatführungszeugnis oder Führungszeugnis für persönliche
Zwecke) mit Apostille (durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten), in Original. Ausstellungsdatum
darf nicht älter als 180 Tage sein. Das Führungszeugnis mit Apostille muss von uruguayischen Konsulat
übersetzt werden.
Wenn Sie nicht in Uruguay geboren wurden und noch nie einen Reisepass oder Personalausweis besessen
haben, müssen Sie die Verwandtschaft zu Ihrem in Uruguay geborenen Elternteil oder Großelternteil
nachweisen. Dies geschieht durch sog. “testimonio de partida de nacimiento” (Ausstellungsdatum darf nicht
älter als 30 Tage sein) für in Deutschland geborene Personen sowie durch uruguayische Geburtsurkunde von
die in Uruguay geborene Person.
Sog. “testimonio de partida de nacimiento” wird nach der Anmeldung (mehr Informationen siehe unter
https://www.gub.uy/tramites/inscripcion-partidas-extranjeras) der Internationalen Geburtsurkunde mit Apostille
der in Deutschland geborenen Person, von der Dirección General del Registro del Estado Civil (DGREC) in
Montevideo, ausgestellt.
Wenn der Antragsteller jünger als 18 Jahre ist, müssen auch beide Elternteile im Konsulat mit ihren
persönlichen Reisepass oder Personalausweis und der Geburtsurkunde der Minderjährigen persönlich
erscheinen, um eine Einverständniserklärung für Minderjährige zu erteilen.
Personalausweis (Verlängerung für Uruguayer)
Der Personalausweis ist das nationale Dokument, dass die natürliche Person identifiziert. Sowohl uruguayische
Staatsangehörige (diejenigen, die im Inland geboren wurden, sowie ihre im Ausland geborenen Kinder und
Enkelkinder) sowie uruguayische Staatsbürger (durch Einbürgerung) können die Verlängerung Ihres
Personalausweises beantragen.
Die erforderlichen Anforderungen sind das Antragsformular (Download-Formular), der vorherige
Personalausweis und die uruguayische Geburtsurkunde (für in Uruguay geborene Personen), nicht älter als 30
Tage ab Ausstellungsdatum, oder uruguayische “testimonio de partida de nacimiento” (für ins Ausland
geborene Personen), nicht älter als 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
Die erstmalige Ausstellung von Personalausweisen ist im Konsulat nicht möglich. Die Verlängerung des
Personalausweises für Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung im Uruguay ist in Konsulat nicht möglich. Diese
beiden Verfahren können nur persönlich bei der zuständigen Behörde in Uruguay (Dirección Nacional de
Identificación Civil) gemacht werden.
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers beim Konsulat in Hamburg ist unausweichlich, wobei ein Termin
telefonisch (Tel. 040 4106542 von Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr) vereinbart werden muss.
Die Kosten der Verfahren sind in U$S festgelegt:
- Ausstellung des Reisepasses US$ 72,
- Verlängerung des Reisepasses US$ 36,
- Erneuerung des Personalausweises US$ 18,
Die Kosten der Verfahren in € werden monatlich, je nach €/U$S Wechselkurs, festgelegt.
Die Zahlung erfolgt in bar zum Zeitpunkt des Erscheinens oder alternativ per Banküberweisung.
Ab dem Zeitpunkt des Erscheinens beträgt der Zeitraum zwischen 4 und 6 Wochen, bis der Personalausweis
und/oder Reisepass beim Konsulat in Hamburg eintrifft. Anschließend wird der Personalausweis und/oder
Reisepass per Post an den Antragsteller/in gesendet.
Häufige Fragen
Muss ich ein biometrisches Foto mitbringen ? Nein, das Foto wird im Konsulat aufgenommen.
Kann ich diese Verfahren auch bei den uruguayischen Honorarkonsulaten in Deutschland machen ? Nein,
diese Verfahren sind nur in Berufskonsulaten (Hamburg oder Berlin) möglich.
Ab wann darf ich meinen Reisepass verlängern ? . Reisepässe können ab einem Jahr vor ihrem Ablauf
verlängert werden. Einige Ausnahmen sind jedoch vorgesehen (z. B. wenn Sie keine freien Blätter mehr im
Pass haben, wenn der vorherige Reisepass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde).
An welchen Tagen/Zeiten kann ich einen Termin bekommen und wie lange dauert es im Konsulat am Tag des
Termins? Termine werden von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr vergeben und die Termine sind von einer
Dauer von etwa 20 bis 30 Minuten.
Muss meine Geburtsurkunde aus Deutschland in der internationalen Version sein ? Nicht unbedingt, aber wenn
die Geburtsurkunde nur in deutscher Sprache vorgelegt wird, muss es vom Konsulat vom Deutschen ins
Spanische übersetzt werden, was zusätzliche Kosten mit sich bringt.