Generalkonsulat von Uruguay in Hamburg
Einreise
nach Uruguay
COVID 19 - Voraussetzungen
Alle Personen, die nach Uruguay einreisen (ausländische Staatangehörige,
uruguayische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit
Aufenthaltsgenehmigung in Uruguay) müssen sich online anmelden und die
eidesstattliche Erklärung 48 Stunden vor Reiseantritt unter folgendem Link ausfüllen:
https://declaracionjurada.ingresoauruguay.gub.uy/ING
Für geimpfte ausländische Staatsangehörige gilt:
• Impfung: Sie haben die vom Herkunftsland zugelassene Einzeldosis oder zwei
Dosen gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten (je nach Art des Impfstoffs). Sie
müssen die Impfung durch eine von der Gesundheitsbehörde ihres
Herkunftslandes ausgestellten Bescheinigung oder Impfpass nachweisen.
• Testnachweis vor der Einreise: Sie müssen keinen Testnachweis vorlegen.
• Testnachweis nach der Einreise: Am siebten Tag müssen Sie keinen
negativen Testnachweis vorweisen.
• Krankenversicherung: Zu beachten ist über eine Auslandsrankenversicherung
oder Reiseversicherung für die Zeit des Aufenthalts in Uruguay zu verfügen
und mögliche anfallende Kosten einer Covid-19 Erkrankung übernehmen.
• Eidesstattliche Erklärung: Füllen Sie das elektronische Formular innerhalb von
48 (achtundvierzig) Stunden vor der Einschiffung aus, das als eidesstattliche
Erklärung im Sinne von Artikel 239 des Strafgesetzbuches angesehen wird. Die
Erklärung muss mit demselben Reisepass angegeben werden, mit dem Sie
nach Uruguay einreisen.
Für ungeimpfte Ausländische Staatsangehörige gilt:
• Für ausländische ungeimpfte Staatsbürger entfällt die Pflicht eine Ausnahme
Genehmigung für die Einreise nach Uruguay zu beantragen.
• Testnachweis vor der Einreise: Nachweis eines negativen Ergebnisses eines
Tests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Virus (mittels molekularbiologischer
Technik PCR-RT oder Antigentest), der höchstens 72 (zweiundsiebzig) Stunden
vor Beginn der Reise in einem zugelassenen Labor im Herkunfts- oder
Transitland durchgeführt wurde. Erfolgt die Einreise in das Land durch ein
gewerbliches Personenbeförderungsmittel, muss der Nachweis des negativen
Ergebnisses vor der Einreise bei dem entsprechenden Unternehmen erfolgt
sein. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Prüfung ausgenommen.
• Testnachweis nach der Einreise: Am siebten Tag des Aufenthalts im
Hoheitsgebiet ein neuer PCR-RT-Test oder obligatorische präventive soziale
Isolierung für 14 (vierzehn) Tage nach der Einreise. Wenn Sie sich weniger als
7 Tage in Uruguay aufhalten, müssen Sie den Testnachweis nicht vorweisen
• Krankenversicherung: Zu beachten ist über eine Auslandsrankenversicherung
oder Reiseversicherung für die Zeit des Aufenthalts in Uruguay zu verfügen und
mögliche anfallende Kosten einer Covid-19 Erkrankung übernehmen.
• Eidesstattliche Erklärung: Füllen Sie das elektronische Formular innerhalb von
48 (achtundvierzig) Stunden vor der Einschiffung aus, das als eidesstattliche
Erklärung gemäß Artikel 239 des Strafgesetzbuchs gilt. Die Erklärung muss mit
demselben Reisepass angegeben werden, mit dem Sie nach Uruguay
einreisen.
Für ungeimpfte minderjährige ausländische Staatangehörige
• Test vor der Einreise: Nachweis eines negativen Ergebnisses eines Tests zum
Nachweis des SARS-CoV-2-Virus (mittels molekularbiologischem Verfahren
PCR-RT oder Antigentest), der höchstens 72 (zweiundsiebzig) Stunden vor
Reisebeginn in einem zugelassenen Labor im Herkunfts- oder Transitland
durchgeführt wurde. Erfolgt die Einreise in das Land durch ein gewerbliches
Personenbeförderungsmittel, muss der Nachweis des Negativtests vor dem
Einsteigen bei dem entsprechenden Unternehmen durchgeführt werden. Kinder
unter 6 Jahren sind von der Pflicht des Testnachweises ausgenommen.
• Krankenversicherung: Zu beachten ist über eine Auslandsrankenversicherung
oder Reiseversicherung für die Zeit des Aufenthalts in Uruguay zu verfügen und
mögliche anfallende Kosten einer Covid-19 Erkrankung übernehmen.
• Eidesstattliche Erklärung: Füllen Sie das elektronische Formular innerhalb von
48 (achtundvierzig) Stunden vor der Einschiffung aus, das als eidesstattliche
Erklärung gemäß Artikel 239 des Strafgesetzbuchs gilt. Die Erklärung muss mit
demselben Reisepass angegeben werden, mit dem Sie nach Uruguay
einreisen.
Personen, die innerhalb der letzten 10 Tage bis 90 Tage vor Reiseantritt an
Covid-19 erkrankt waren, sind von der Vorlage eines negativen PCR-Tests und
der Einhaltung der Quarantäne befreit. Es ist Pflicht innerhalb der
vorgenannten Fristen einen PCR- oder Antigentest mit positivem Ergebnis
vorlegen.
• Nachweis der Krankheit: Vorlage eines positiven Testergebnisses mittels
molekularbiologischer Technik PCR-RT oder eines Antigennachweistests, der
zwischen maximal 90 (neunzig) Tagen und bis zu 10 (zehn) Tagen vor der
Einreise oder Ankunft im Land durchgeführt wurde. Sie muss der
eidesstattlichen Erklärung beigefügt werden und der Fluggesellschaft, mit der
sie reisen, vor der Einreise vorgelegt werden.
• Testnachweis: Sie brauchen keinen Test zu machen.
• Testnachweis nach der Einreise: Am siebten Tag müssen Sie keinen Test
nachweisen.
• Krankenversicherung: Zu beachten ist über eine Auslandsrankenversicherung
oder Reiseversicherung für die Zeit des Aufenthalts in Uruguay zu verfügen und
mögliche anfallende Kosten einer Covid-19 Erkrankung übernehmen.
• Eidesstattliche Erklärung: Füllen Sie das elektronische Formular innerhalb von
48 (achtundvierzig) Stunden vor der Einschiffung aus, das als eidesstattliche
Erklärung im Sinne von Artikel 239 des Strafgesetzbuches angesehen wird. Die
Erklärung muss mit demselben Reisepass angegeben werden, mit dem Sie
nach Uruguay einreisen.
Einreise
nach Deutschland
Die Einreise nach Deutschland fällt in die Zuständigkeit der deutschen Behörden, und
sie sind es auch, die letztendlich darüber entscheiden, wer nach Deutschland
einreisen darf und unter welchen Umständen dies geschehen kann.
Für Reisen von Uruguay nach Deutschland siehe bitte unter:
https://montevideo.diplo.de/uy-de/-/2464576
Allgemeine Informationen zu Einreisebeschränkungen nach Deutschland finden sie
unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468 (deutsch)
oder https://www.auswaertiges-amt.de/en/coronavirus/2317268 (Englisch).
Das Konsularbezirk des
Generalkonsulats umfasst
das Gesamte Gebiet der
Bundesrepublik
Deutschland, ausser Berlin.
Dazu gehört die Aufsicht
über sechs Konsulate, von
denen fünf von
Honorarkonsuln geleitet
werden.
Häufigere Verfahren: