Personenstandsurkunden
Durch das Generalkonsulat in Hamburg
Im Deutschland lebende Uruguayer können beim Generalkonsulat in Hamburg, Uruguayische Geburts-,
Heirats- und Sterbeurkunden beantragen. Solche Urkunden gibt es ab dem Jahr 1879 d.h. seit es Register gibt.
Die Ursprungsämter der Urkunden in Uruguay sind:
-Dirección General del Registro de Estado Civil (DGREC)
-Gemeindeverwaltung (Intendencia Municipal): nur Urkunden von der dazugehörige Gemeinde (Departamento).
Ausgestellt vom Generalkonsulat in Hamburg (mit Unterschrift des/der Generalkonsul/in)
Dieses Verfahren gilt nur für Urkunden, die für Behörden in der Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats in
Hamburg (Deutschland, außer Berlin) bestimmt sind.
Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, müssen Sie per Email an das Generalkonsulat in Hamburg folgende
Informationen senden:
- Informationen über die Urkunde
- Behörde in Deutschland, wo die Urkunden vorgelegt wird
- personenbezogene Informationen (Reisepass und/oder Personalausweis) und Kontaktinformationen
(Postanschrift und Tel./ Handy) des Antragstellers.
Sobald der Antrag eingegangen ist, beantragt das Konsulat die Ausstellung der Urkunde bei DGREC oder bei
der zuständigen Gemeindeverwaltung. Die Urkunde wird im Generalkonsulat ausgedruckt und von dem/der
Konsul/in unterschrieben. Danach wird der/die Antragsteller/in kontaktiert, um die Urkunde beim Konsulat
abzuholen oder die Urkunde wird per Post gesendet.
Dieses Verfahren ist kostenlos. Die Bearbeitungszeit wird für Urkunden von der Gemeinde Montevideo auf 3-4
Tage und für Urkunden der anderen Gemeinden auf mindestens 3-4 Wochen geschätzt.
Die Geburtsurkunden werden in der Regel gebraucht, um in Deutschland heiraten zu können oder um die
deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen. Diese Urkunden werden in fast allen Fällen von
den zuständigen deutschen Behörden akzeptiert.
Ausgestellt von DGREC (mit Apostille vom Außenministerium)
Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, müssen Sie per Email an das Generalkonsulat in Hamburg folgende
Informationen senden:
- Informationen über die Urkunde
- personenbezogene Daten (Reisepass und / oder Personalausweis) und Kontaktinformationen (Postanschrift in
Deutschland und Telefon / Handy) des Antragstellers
Sobald der Antrag eingegangen ist, beantragt das Konsulat die Ausstellung der Urkunde bei DGREC und der
Apostille beim Außenministerium. Das Original wird von Außenministerium an das Generalkonsulat gesendet.
Danach wird der Antragsteller kontaktiert, um die Urkunde beim Konsulat abzuholen oder die Urkunde wird per
Post gesendet.
Dieses Verfahren hat Kosten für die Ausstellung und die Apostille in Uruguay. Wenden Sie sich an den/die
Beamte im Konsulat, um Informationen über die aktuellen Kosten zu erhalten. Die Bearbeitungszeit wird auf
mindestens 8 Wochen geschätzt.
Registrierung in Uruguay von deutschen Personenstandurkunden
Für die Registrierung von Personenstandsakten im Ausland (z. B. Geburtsurkunde) gehen Sie wie unter
folgendem Link beschrieben vor: https://www.gub.uy/tramites/inscripcion-partidas-extranjeras.
Die Registrierung der Urkunde erfolgt beim DGREC in Montevideo. Die DGREC wird Ihnen ein Zeugnis über
die Registrierung der Geburtsurkunde (sog. testimonio de partida de nacimiento) ausstellen. Dieser
Registrierungsprozess kann auch von einer dritten Person durchgeführt werden.
Beispielsweise muss für eine Geburt in Deutschland die Internationale Geburtsurkunde mit Apostille eingeholt
werden.
- Die Internationale Geburtsurkunde ist beim Standesamt erhältlich, bei dem die Geburt registriert wurde.
- Die Apostille wird von der zuständigen Behörde in Deutschland erteilt, je nachdem wo sich das
Standesamt befindet:
+Baden-Württemberg: Regierungsbezirk Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen oder Freiburg;
+Bayern: Regierungsbezirk Unterfranken (in Würzburg), Oberfranken) (in Bayreuth), Mittelfranken
(in Ansbach), Schwaben (in Augsburg), Oberpfalz (in Regensburg), Oberbayern (in München) oder
Niederbayern (in Landshut);
+Bremen: Senator für Inneres, Kultur und Sport;
+Brandenburg: Landeshauptstadt Potsdam;
+Hamburg: Behörde für Inneres und Sport;
+Hessen: Regierungsbezirk Darmstadt, Kassel oder Wiesbaden;
+Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Inneres und Europa (in Schwerin);
+Niedersachsen: Polizeidirektion Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg oder
Osnabrück
+Nordrhein-Westfalen: Regierungsbezirk Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster;
+Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (in Kaiserslautern);
+Saarland: Landesverwaltungsamt (in St. Ingbert);
+Sachsen: Landesdirektionen Chemnitz, Dresden oder Leipzig;
+Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt (in Magdeburg);
+Schleswig Holstein: Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (in Kiel) -in der
Regel mit einer Vorbeglaubigung durch die Verwaltung des Kreises/der kreisfreien Stadt voraus, in
dessen/deren Bezirk die Urkunde ausgestellt worden ist-;
+ Thüringen: Landesverwaltungsamt (in Weimar).