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Personenstandsurkunden Durch das Generalkonsulat in Hamburg  Im Deutschland lebende Uruguayer können beim Generalkonsulat in Hamburg, Uruguayische Geburts-,  Heirats- und Sterbeurkunden beantragen. Solche Urkunden gibt es ab dem Jahr 1879 d.h. seit es Register gibt.  Die Ursprungsämter der Urkunden in Uruguay sind:  -Dirección General del Registro de Estado Civil (DGREC) -Gemeindeverwaltung (Intendencia Municipal): nur Urkunden von der dazugehörige Gemeinde (Departamento).   Ausgestellt vom Generalkonsulat in Hamburg (mit Unterschrift des/der Generalkonsul/in) Dieses Verfahren gilt nur für Urkunden, die für Behörden in der Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats in  Hamburg (Deutschland, außer Berlin) bestimmt sind.   Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, müssen Sie per Email an das Generalkonsulat in Hamburg folgende  Informationen senden:  - Informationen über die Urkunde - Behörde in Deutschland, wo die Urkunden vorgelegt wird - personenbezogene Informationen (Reisepass und/oder Personalausweis) und Kontaktinformationen (Postanschrift und Tel./ Handy) des Antragstellers. Sobald der Antrag eingegangen ist, beantragt das Konsulat die Ausstellung der Urkunde bei DGREC oder bei  der zuständigen Gemeindeverwaltung. Die Urkunde wird im Generalkonsulat ausgedruckt und von dem/der  Konsul/in unterschrieben. Danach wird der/die Antragsteller/in kontaktiert, um die Urkunde beim Konsulat  abzuholen oder die Urkunde wird per Post gesendet.  Dieses Verfahren ist kostenlos. Die Bearbeitungszeit wird für Urkunden von der Gemeinde Montevideo auf 3-4  Tage und für Urkunden der anderen Gemeinden auf mindestens 3-4 Wochen geschätzt.  Die Geburtsurkunden werden in der Regel gebraucht, um in Deutschland heiraten zu können oder um die  deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen. Diese Urkunden werden in fast allen Fällen von  den zuständigen deutschen Behörden akzeptiert.  Ausgestellt von DGREC (mit Apostille vom Außenministerium)  Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, müssen Sie per Email an das Generalkonsulat in Hamburg folgende  Informationen senden:  - Informationen über die Urkunde - personenbezogene Daten (Reisepass und / oder Personalausweis) und Kontaktinformationen (Postanschrift in Deutschland und Telefon / Handy) des Antragstellers Sobald der Antrag eingegangen ist, beantragt das Konsulat die Ausstellung der Urkunde bei DGREC und der  Apostille beim Außenministerium. Das Original wird von Außenministerium an das Generalkonsulat gesendet.  Danach wird der Antragsteller kontaktiert, um die Urkunde beim Konsulat abzuholen oder die Urkunde wird per  Post gesendet. Dieses Verfahren hat Kosten für die Ausstellung und die Apostille in Uruguay. Wenden Sie sich an den/die  Beamte im Konsulat, um Informationen über die aktuellen Kosten zu erhalten. Die Bearbeitungszeit wird auf  mindestens 8 Wochen geschätzt. Registrierung in Uruguay von deutschen Personenstandurkunden Für die Registrierung von Personenstandsakten im Ausland (z. B. Geburtsurkunde) gehen Sie wie unter  folgendem Link beschrieben vor: https://www.gub.uy/tramites/inscripcion-partidas-extranjeras.  Die Registrierung der Urkunde erfolgt beim DGREC in Montevideo. Die DGREC wird Ihnen ein Zeugnis über  die Registrierung der Geburtsurkunde (sog. testimonio de partida de nacimiento) ausstellen. Dieser  Registrierungsprozess kann auch von einer dritten Person durchgeführt werden.  Beispielsweise muss für eine Geburt in Deutschland die Internationale Geburtsurkunde mit Apostille eingeholt  werden.  -  Die Internationale Geburtsurkunde ist beim Standesamt erhältlich, bei dem die Geburt registriert wurde.  - Die Apostille wird von der zuständigen Behörde in Deutschland erteilt, je nachdem wo sich das  Standesamt befindet:  +Baden-Württemberg: Regierungsbezirk Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen oder Freiburg;  +Bayern: Regierungsbezirk Unterfranken (in Würzburg), Oberfranken) (in Bayreuth), Mittelfranken  (in Ansbach), Schwaben (in Augsburg), Oberpfalz (in Regensburg), Oberbayern (in München) oder  Niederbayern (in Landshut);  +Bremen: Senator für Inneres, Kultur und Sport;  +Brandenburg: Landeshauptstadt Potsdam;  +Hamburg: Behörde für Inneres und Sport;  +Hessen: Regierungsbezirk Darmstadt, Kassel oder Wiesbaden;   +Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Inneres und Europa (in Schwerin);  +Niedersachsen: Polizeidirektion Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg oder  Osnabrück  +Nordrhein-Westfalen: Regierungsbezirk Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster;  +Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (in Kaiserslautern);  +Saarland: Landesverwaltungsamt (in St. Ingbert);  +Sachsen: Landesdirektionen Chemnitz, Dresden oder Leipzig;  +Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt (in Magdeburg);  +Schleswig Holstein: Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (in Kiel) -in der  Regel mit einer Vorbeglaubigung durch die Verwaltung des Kreises/der kreisfreien Stadt voraus, in  dessen/deren Bezirk die Urkunde ausgestellt worden ist-;  + Thüringen: Landesverwaltungsamt (in Weimar).