Beglaubigung/Apostille
Uruguay und Deutschland sind Vertragsstaaten des „Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung
ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ (Haager Apostille).
Deshalb beglaubigen die Konsulate von Uruguay in Deutschland nur Urkunden der Verwaltungsbehörden, die
sich unmittelbar auf den Handelsverkehr oder auf das Zollverfahren beziehen.
Für die Beglaubigung wird das Dokument im Original mit einer Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde
bzw. Industrie und Handelskammer in Deutschland benötigt.
Die Kosten für die Beglaubigung sind in U$S festgelegt und variiert sich je nach Art des Dokuments. Häufigste
Fälle:
- Free Sales Certificate entspricht US$ 144
- Vertretungsschreiben einer ausländischen Firma in Uruguay US$ 180
Die Kosten der Verfahren in € werden monatlich, je nach €/U$S Wechselkurs, festgelegt.
Die Beglaubigung kann auf dem Postweg erledigt werden. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.
Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an das Konsulat bzw. Honorarkonsulat von Uruguay mit
Zuständigkeit für das deutsche Bundesland in dem das Dokument ausgestellt wurde und, falls nicht möglich,
an das Generalkonsulat in Hamburg.
Die übrigen deutschen Dokumente (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, Scheidungsurteile,
Bildungsabschlüsse, Vollmachten, usw.) müssen mit einer " Apostille " versehen werden, um in Uruguay gültig
zu sein. Eine weitere Beglaubigung von deutschen oder uruguayischen Behörden ist nicht erforderlich.
In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen,
sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, durch wen die „Haager Apostille“ erteilt werden kann.
Übersetzung
Von in Deutschland ausgestellten Dokumenten, die in Uruguay vorgelegt werden sollen
Artikel 6 des Gesetzes Nr. 15.441 vom 08.01.1983: "Die in Zivil-, Handels-, Arbeits-, Straf- und
Verwaltungsangelegenheiten Urteile und genehmigten Schiedssprüche, die von den zuständigen Behörden
ausländischer Staaten oder von internationalen Organisationen ausgestellte öffentlichen Urkunden und
anderen Dokumenten sowie die Rechtshilfeersuchen und private Dokumente, die nicht auf Spanisch verfasst
sind, müssen von einem nationalen öffentlichen Übersetzer übersetzt werden, damit sie in der Republik
wirksam werden. "
Eine Suche nach vereidigten Übersetzern in Uruguay kann über das Portal des Kollegiums der vereidigten
Übersetzer von Uruguay erfolgen:
https://www.colegiotraductores.org.uy/index.php/index.php/traductores
Wenn das Dokument bereits ins Spanische übersetzt wurde (z. B. von einem vereidigten Übersetzer in
Deutschland), muss es von einem uruguayischen vereidigten Übersetzer/in überprüft werden und eine
Bescheinigung über die Konkordanz (sog. Certificado de Concordancia) erstellt werden.
Laut Artikel 7 des Gesetzes Nr. 15.441 vom 08.01.1983: "Unbeschadet des Vorstehenden gelten auch
Übersetzungen des Konsularbeamten von Uruguay des Ortes woher das Dokument stammt, als gültig."
Falls Sie eine Übersetzung durch das Konsulat bzw. Honorarkonsulat wollen, wenden Sie sich bitte an das
Konsulat bzw. Honorarkonsulat von Uruguay mit Zuständigkeit für das deutsche Bundesland in dem das
Dokument ausgestellt wurde, um zu erfahren ob das möglich ist.
Die Kosten für die Übersetzung sind in U$S festgelegt:
- Übersetzung pro Seite US$ 54
Die Kosten der Verfahren in € werden monatlich, je nach €/U$S Wechselkurs, festgelegt.
Die Übersetzung kann auf dem Postweg erledigt werden. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.
Von in Uruguay ausgestellten Dokumenten, die in Deutschland vorgelegt werden sollen
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde, wo das Dokument vorgelegt werden soll. Wir empfehlen Sie
sich zu erkundigen, ob eine Übersetzung vom Konsulat bzw. Honorarkonsulat für dieses bestimmte Dokument
anerkannt wird.
Falls Sie eine Übersetzung durch das Konsulat bzw. Honorarkonsulat wollen, wenden Sie sich bitte an das
Konsulat bzw. Honorarkonsulat von Uruguay mit Zuständigkeit für das deutsche Bundesland wo Sie Ihren
Aufenthalt haben, um zu erfahren ob das möglich ist.
Die Kosten für die Übersetzung sind in U$S festgelegt:
- Übersetzung pro Seite US$ 54
Die Kosten der Verfahren in € werden monatlich, je nach €/U$S Wechselkurs, festgelegt.
Die Übersetzung kann auf dem Postweg erledigt werden. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.